Sollten Sie in unserem Programm einzelne Seminarthemen vermissen
oder andere Termine wünschen, sind wir gerne bereit,
Veranstaltungen speziell nach Ihren Wünsche anzubieten.
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Das bildungswerk schleswig–holstein wurde mit dem 09.05.08 für die allgemeine Fortbildung von Fahrlehrern nach § 33 a Abs. 1 Fahrlehrergesetz und als Träger für die Seminarleiterfortbildung nach § 33 a Abs. 2 Fahrlehrergesetz (FahrlG) anerkannt.