Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigung:
Für die Teilnahme an den Seminaren des Bildungswerk Schleswig-Holstein ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft keine Voraussetzung. Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Betriebs- und Personalratsmitglieder.

Teilnahmevoraussetzungen:
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats/Personalrats über die Teilnahme sowie der Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. (§ 37,6 BetrVG, § 46,6 BPersVG, ). Der Arbeitgeber muss rechtzeitig informiert werden.

Kostenübernahme:
Der Arbeitgeber hat alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung, individuelle Reisekosten) zu tragen. Im Zweifelsfall empfehlen wir dringend Rücksprache mit der Gewerkschaft bzw. mit dem Bildungswerk Schleswig-Holstein.

Schulungsvertrag:
Der Schulungsvertrag wird zwischen dem Veranstalter und dem/der Teilnehmer/in geschlossen. Für jeden Teilnahme ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Der Vertrag wird mit der Anmeldebestätigung bestätigt.

Zahlung:
Die Seminargebühren werden wir dem Arbeitgeber gegen eine Kostenabtretungserklärung in Rechnung stellen. Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind mit dem Tagungshaus gegen eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers per Rechnung abzurechnen. Diese Kosten sowie die Reisekosten trägt beim Vorliegen der o. g. Teilnahmevoraussetzungen der Arbeitgeber.

Rücktritt / Absagen:
Bei Absagen innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn ist grundsätzlich die gesamte Seminargebühr zzgl. der eventuellen Ausfallkosten des Veranstaltungshotels fällig. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, Seminare auch kurzfristig abzusagen. Gezahlte Seminargebühren werden dann in voller Höhe erstattet.

Programmänderung:
Aufgrund des langen Planungszeitraumes behalten wir uns Änderungen vor. Zusätzliche Veranstaltung geben wir rechtzeitig bekannt. Die im Programm genannten Seminarorte sind in Planung und können ggf. noch geändert werden.