Die Seminargebühren betragen zuzüglich der Kosten für Verpflegung und Unterkunft:
* Die Rabattregelung gilt nur für Anmeldungen für dasselbe Seminar (gleiche Seminarnummer).
Das bildungswerk schleswig–holstein wurde mit dem 09.05.08 für die allgemeine Fortbildung von Fahrlehrern nach § 33 a Abs. 1 Fahrlehrergesetz und als Träger für die Seminarleiterfortbildung nach § 33 a Abs. 2 Fahrlehrergesetz (FahrlG) anerkannt.